Mitgliedschaft:


WEG-Verwaltung

In Eigentümergemeinschaften gibt es unterschiedliche Interessen, die es vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften, den Ansprüchen von Selbstnutzern und Vermietern und – wiederum – im Interesse der gemeinsamen Immobilie auszugleichen gilt.

 

In enger Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat während des Geschäftsjahres, sorgfältiger technischer Betreuung, gründlicher Vorbereitung für die Eigentümerversammlung mit klaren Beschlussvorschlägen zur Tagesordnung und ruhiger Hand bei der Leitung der Versammlung sichern wir die Zukunft des gemeinsamen Vermögens der Eigentümer.

 

Für den vermietenden Eigentümer führen wir im Rahmen eines separten Vertrages die Verwaltung seines Mietverhältnisses durch.